Hausordnung der Grundschule Tucheim
Erfolgreich lehren und lernen setzt voraus, dass an der Schule bestimmte Normen und Regeln gelten, die ein gemeinsames, friedliches Miteinander unterstützen und fördern.
I. Allgemeine Regeln
1. Zeitplan
Eingangsphase/Busankunft: 7.00 bis 7.30 Uhr
1.Block: 7.30 bis 9.05 Uhr
Frühstücks- und Bewegungspause
2.Block: 9.35 bis 11.10 Uhr
Mittags- und Bewegungspause
3.Block: 11.40 bis 13.15 Uhr
Ausklang/Busabfahrt: 13.15 bis 13.30 Uhr
2. In den Unterrichtsräumen, auf den Fluren und im gesamten Schulgelände ist gegenseitiges rücksichtsvolles Verhalten notwendig und das Mitbringen von gefahrauslösenden und unterrichtsfremden Gegenständen untersagt. Das Außenschulgelände/der Schulhof ist durch die Schulzäune begrenzt.
3. In jedem Klassenraum werden folgende 3 Schulhausregeln zum Aushang gebracht:
• Ich brauche Freunde. Sie tun mir gut. Ich rede mit ihnen freundlich und tröste, wenn sie Kummer haben.
• Ich brauche Bewegung. Aber bitte nur im Freien!
• Ich brauche Ruhe, damit ich alle meine Aufgaben erfüllen kann.
4. Ein unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände ist während der verlässlichen Öffnungszeit verboten.
5. Die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg unterliegt der Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten. Für die sichere Aufbewahrung im Fahrradstand übernimmt die Grundschule keine Haftung. Das Radfahren ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
6. Spiele, die andere Kinder gefährden könnten, sind zu unterlassen. Das Werfen mit Sand und Steinen ist strengstens untersagt. Die Schadenshaftung hat bei Zuwiderhandlungen der Verursacher zu tragen. Auf den Wegen des Schulgeländes dürfen im Winter keine Schlitterbahnen angelegt werden.
7. Die Grundstücksbegrenzungen der unmittelbaren Schulgeländenachbarn dürfen nicht bestiegen, überklettert sowie auf andere Weise beschmutzt oder beschädigt werden. Auch hier gilt die Verursacherhaftung.
8. Die schuleigenen Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Mutwillig angerichtete Schäden haben eine Haftung der Erziehungsberechtigten zur Folge.
9. Alle Besucher der Grundschule melden sich zuerst im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer.
10. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, jedes Fehlen ihres Kindes morgens bis 8.00 Uhr der Grundschule mitzuteilen (telefonisch unter 039346/240 oder per citySchulApp.
11. Im Sinne einer altersgerechten Selbstverantwortung der Kinder wird allen Eltern nahegelegt, ihre Kinder vor Unterrichtsbeginn vor dem Schulgebäude zu verabschieden und nach Unterrichtsschluss dort wieder in Empfang zu nehmen.
II. Verhalten in den Unterrichtsräumen
1. Vor dem Betreten der Unterrichtsräume legen die Schüler ihre Jacken ab. Dazu werden die Garderobenschränke auf den Fluren benutzt.
2. Die Unterrichtsräume für Gestalten, die Sporthalle und der Essenraum werden nur in Begleitung/bei Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.
3. Das Hinauslehnen aus den Fenstern des Schulgebäudes ist strengstens untersagt.
4. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind in den Unterrichtsräumen die Stühle hochzustellen.
5. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler das Schulgelände. Die Fahrschüler begeben sich bis zur Abfahrt der Schülerbusse in die Aufsicht der Lehrkräfte.
III. Verhalten während der Pausen
1. Die Pausen finden bei trockenem Wetter und angemessenen Temperaturen im Außengelände statt. Andernfalls werden Klassenräume, Flure und die Lernwerkstatt für die Pausenaufenthalte genutzt.
2. Die Toiletten werden zweckentsprechend genutzt.
3. Elektronische Spiele sind als Pausenspiel in der Gemeinschaft denkbar ungeeignet und verbleiben deshalb zu Hause.
4. Spielgeräte werden nach Benutzung wieder ordnungsgemäß weggeräumt.
IV. Verhalten im Sportunterricht
1. Zur Vermeidung von Verletzungen werden im Sportunterricht grundsätzlich keine Schmuckgegenstände am Körper getragen (Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe und Ohrstecker).
2. Aus Sicherheitsgründen ist langes Haar vor dem Sportunterricht zusammenzubinden.
3. Zur vollständigen Ausstattung der Sporttasche gehören kurzes und langes Sportzeug sowie Wechselschuhe (jeweils für den Innen- und Außenbereich)